Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hellenhahn-Schellenberg | Aktuelle Nachrichten und Informationen

für die Jagdgenossenschaft Hellenhahn-Schellenberg: Jagdgenossenschaftsversammlung

Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hellenhahn-Schellenberg

Jagdgenossenschaftsversammlung

Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. der Satzung der Jagdgenossenschaft Hellenhahn-Schellenberg werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hellenhahn-Schellenberg, dem die Grundflächen der Ortsgemeinde / Gemarkung angehören, zu einer Versammlung auf Dienstag, den 18.02.2025, 19:30 Uhr nach Hellenhahn-Schellenberg in die „Alte Schule“, Im Schlag 19 recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Neuwahl des Jagdvorstandes 2025-2030

  2. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

  • Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören.

  • die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 104 einsehen können.

56479 Hellenhahn-Schellenberg, den 18.01.2025

gez. Birgit Schmidt, Jagdvorsteherin