Jagdgenossenschaftsversammlung
Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. der Satzung der Jagdgenossenschaft Hellenhahn-Schellenberg werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hellenhahn-Schellenberg, dem die Grundflächen der Ortsgemeinde / Gemarkung angehören, zu einer Versammlung auf Dienstag, den 18.02.2025, 19:30 Uhr nach Hellenhahn-Schellenberg in die „Alte Schule“, Im Schlag 19 recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Neuwahl des Jagdvorstandes 2025-2030
Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass
sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören.
die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 104 einsehen können.
56479 Hellenhahn-Schellenberg, den 18.01.2025
gez. Birgit Schmidt, Jagdvorsteherin