Verpflichtung der Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder werden unter Hinweis auf die Einhaltung der Pflichten gemäß der Gemeindeordnung durch die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Birgit Schmidt namens der Gemeinde durch Handschlag verpflichtet.
Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Durch die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Birgit Schmidt erfolgt die Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung des neu gewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters Timo Theis.
Die Leitung der Sitzung übernimmt Ortsbürgermeister Timo Theis.
Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Erste/r Beigeordnete/r
weitere/r Beigeordnete/r
Wahl von Ratsmitgliedern zur Bildung eines Wahlvorstandes
Marlen Steinebach und Gudrun Noll
Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 0 Nein, 2 Enth.
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
Zur Wahl des I. Beigeordneten wird vorgeschlagen: Michael Heinz
Die mittels Stimmzettel geheim durchgeführte Wahl ergab:
Zahl der Stimmberechtigten 15
Zahl der abgegebenen Stimmzettel 15
Davon ungültig 0
Davon Enthaltungen 1
Demnach gültige Stimmzettel 14
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Michael Heinz 14 Stimmen
Somit ist Herr Michael Heinz zum I. Beigeordneten gew.hlt.
Der Gewählte erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Zur Wahl der/des 1. weiteren Beigeordneten wird/werden vorgeschlagen: Michael Stryzek
Die mittels Stimmzettel geheim durchgeführte Wahl ergab:
Zahl der Stimmberechtigten 15
Zahl der abgegebenen Stimmzettel 15
Davon ungültig 0
Davon Enthaltungen 1
Demnach gültige Stimmzettel 14
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Michael Stryzek 14 Stimmen
Somit ist Herr Michael Stryzek zum 1. weiteren Beigeordneten gewählt.
Der Gewählte erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Ernennung / Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehrenamtlichen Beigeordneten
Durch Ortsbürgermeister Timo Theis erfolgt die Ernennung / Ernennung, Vereidigung und Einführung des
1. Beigeordneten Michael Heinz
1. weiteren Beigeordneten Michael Stryzek
Beschlussfassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Beschluss:
Die Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wird in der jeweils geltenden Fassung als Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Ortsgemeinde Hellenhahn-Schellenberg beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür