Winterdienst in der OG Hellenhahn – Schellenberg | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Winterdienst in der OG Hellenhahn – Schellenberg

Analog zu den vergangenen Jahren möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass reihenweise parkende Autos auf den Straßen bzw. an den Bürgersteigen in erheblichem Maße den Winterdienst beeinträchtigen mit der Folge, das durch diesen „ruhenden Verkehr“ der Winterdienst unter Umständen nicht mehr erfolgen kann.

Selbst bei einseitig geparkten Autos ist die verbleibende Breite für das Räumschild oftmals nicht mehr ausreichend, so das parkende Autos selbst (bspw. Spiegel) oder auch die Straßeneinrichtung (Bordstein etc.) zwangsläufig in Mitleidenschaft gezogen werden. Offiziell, also nach rechtlicher Vorgabe (StVO) darf nur dort geparkt werden wo mindestens eine Fahrbahnbreite von 3,05 m verbleibt. Bei Schnee ist nicht der Bordstein relevant, sondern der nutzbare geräumte Teil der Straße. Wenn Schneewälle am Rand liegen, muss zwangsläufig weiter mittig geparkt werden. Wenn dadurch weniger als 3,05 m für den fließenden Verkehr übrigbleiben, ist das Parken dort verboten (selbst wenn es im Sommer erlaubt wäre!). Durch die Ordnungsbehörde kann ein Verwarngeld erlassen werden.

Erfreulicher Weise beachten und halten mehrheitlich der ansässigen Anlieger die Vorgaben ein. Gleichwohl hat der jüngste Wintereinbruch (47. KW) - der im Übrigen auch im Vorfeld öffentlich publik gemacht wurde einmal mehr gezeigt, dass dennoch ganze Straßenzüge zugeparkt wurden. Daher die dringende Bitte - zumindest dort wo Ein-/Ausfahrten, Parkbuchten, Garagen usw. vorhanden sind, die eigenen PKW’s dort abzustellen. Natürlich können einzelne Parkvorgänge auf/an den Straßen nicht gänzlich ausgeschlossen werden (bspw. Besuch etc.), dies dürfte aber eher die Ausnahme darstellen, die in der Regel auch „beherrschbar“ ist.

Bei Nichteinhaltung kann die Ortsgemeinde einen lückenlosen freiwilligen Winterdienst in den Ortsstraßen nicht mehr garantieren. Mit dem Dienstleister haben wir nach Rücksprache vereinbart, dass bei Nichtbeachtung der Winterdienst eingestellt wird.

Des Weiteren auch die Bitte, dass die „Weiße Pracht“ vom eigenen Grund & Boden nicht auf die Straße geschoben wird. Auf Grundlage der Satzung der Ortsgemeinde obliegt den jeweiligen Eigentümern die Schneeräumpflicht, die sich bis zur Straßenhälfte erstreckt.

Die Ortsgemeinde ist bestrebt und möchte auch weiterhin einen intakten und angemessenen Winterdienst anbieten um damit zu gewährleisten, dass die (notwendige!!!) Mobilität eines jeden sichergestellt werden kann.

Für Ihre Mithilfe und Unterstützung dazu vorab BESTEN DANK!

Timo Theis, Ortsbürgermeister